Bedingungen und Konditionen

Bedingungen und Konditionen für Cordulus Farm.

Bedingungen und Konditionen

1. Der Vertrag

1.1 Cordulus A/S, CVR Nr. 36393025, Agro Food Park 13, 8200 Aarhus N (im Folgenden "Cordulus") stellt Kunden (der "Kunde"), die die Anwendung nutzen möchten, eine Reihe von Softwarediensten (im Folgenden zusammenfassend "die Anwendung") zur Verfügung. Die Anwendung wird von Cordulus (der "Wiederverkäufer") verkauft. Die Anwendung besteht aus einer Reihe von Produkten (oder Paketen), die einzeln ausgewählt werden. Einige Produkte verfügen über ein zugehöriges physisches Produkt (im Folgenden zusammenfassend "Hardware"), das im Gesamtprodukt enthalten ist. Für jedes Produkt wird ein Abonnement abgeschlossen, das für einen Zeitraum (im Folgenden "Abonnementzeitraum"), der bei der Bestellung des Produkts erscheint, im Voraus bezahlt wird.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "die Allgemeinen Geschäftsbedingungen") gelten zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden.

1.3 Die Bedingungen werden durch (i) die Nutzung der Anwendung auf www.cordulus.com, Smartphone oder Tablet oder durch (ii) die Zustimmung im Zusammenhang mit der Erstellung als Nutzer oder (iii) die anderweitige ausdrückliche Annahme akzeptiert. Wenn Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, müssen Sie die Nutzung der Anwendung sofort einstellen.

2. Dauer

2.1 Das Abonnement tritt mit der Bestellung - oder zu einem späteren, schriftlich vereinbarten Zeitpunkt - in Kraft und läuft, bis es gemäß den Bedingungen gekündigt wird. Wenn das Produkt Hardware enthält, tritt das Abonnement in Kraft, wenn die Hardware geliefert wird.

2.2 Wenn das Abonnement gekündigt wird oder auf andere Weise endet, muss der Kunde die Hardware gemäß 10.2 an Cordulus zurückgeben.

3. Preise und Änderungen

3.1 Die aktuellen Abonnementpreise für die Produkte erscheinen auf der Rechnung des Wiederverkäufers oder direkt von Cordulus. Für einige Produkte kann eine Startgebühr anfallen. Alle angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt.

3.2 Der Wiederverkäufer kann Preise und andere Abonnementbedingungen mit einer Frist von 1 Monat zum Beginn eines Kalendermonats ändern, einschließlich Inhalt, Anzahl der Benutzer/Geräte, Funktionalität usw. Der aktuelle Preis kann jederzeit beim Wiederverkäufer erfragt werden.

3.3 Cordulus arbeitet ständig an der Verbesserung der Anwendung und der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste. Daher ist es notwendig, dass die Anwendung ständig aktualisiert oder geändert wird. Solche Aktualisierungen oder Änderungen können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

3.4 Die fortgesetzte Nutzung der Anwendung nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet die Annahme dieser Änderungen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die geänderten Bedingungen auf dem Laufenden zu halten, die regelmäßig auf der Website von Cordulus zur Verfügung gestellt werden.

3.5 Im Falle von Aktualisierungen der Anwendung oder Änderungen der AGB, die die Funktionalität der Anwendung wesentlich beeinflussen, oder einer Änderung der Abonnementpreise kann der Kunde das Abonnement bis zum Beginn einer neuen Abonnementperiode mit einer kürzeren Frist von einem Monat zum Beginn eines Kalendermonats kündigen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen und andere Mitteilungen an den Kunden werden an die vom Kunden registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigenen Kontaktdaten zu aktualisieren und sicherzustellen, dass sie jederzeit korrekt sind.

4.2 Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnung verschickt und es werden Zinsen gemäß den Regeln des dänischen Zinsgesetzes und eine Mahngebühr von 15 Euro erhoben.

4.3 Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Mahnung eingegangen ist, wird der Zugang des Kunden zur Anwendung und zu allen Diensten unterbrochen. Der Zugriff auf die Anwendung wird erst wiederhergestellt, wenn alle überfälligen Zahlungen (einschließlich Zinsen und Kosten) bezahlt sind. Der Wiederverkäufer behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen, nachdem der Zugang zur Anwendung unterbrochen wurde.

5. Abonnement

5.1 Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt der Wiederverkäufer dem Kunden einen nicht ausschließlichen und zeitlich begrenzten Zugang zur Nutzung der Anwendung, die online als Software-as-a-Service zur Verfügung gestellt wird. Der Zugriff auf die Anwendung und das Produkt hängt von der regelmäßigen Zahlung des Abonnements durch den Kunden ab. Dem Kunden werden keine Rechte an der Anwendung oder Teilen davon eingeräumt, und die Nutzung der Anwendung ist streng auf das eigene Geschäft des Kunden beschränkt.

5.2 Das Abonnement des Kunden gewährt dem Kunden den Zugriff auf die Nutzung eines oder mehrerer Produkte in der Anwendung für die Anzahl der Benutzer, Überwachungsanalysen usw., die in den ausgewählten Abonnementlösungen angezeigt werden.

5.3 Der Kunde kann zusätzliche Abonnementlösungen erwerben. Für einige Lösungen/Dienstleistungen können gesonderte Bedingungen gelten, die beim Kauf solcher Dienstleistungen akzeptiert werden müssen. Diese separaten Bedingungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

5.4 Wenn das Produkt Hardware enthält, stellt der Wiederverkäufer dem Kunden die Hardware während des Abonnementzeitraums als Teil des Abonnements zur Verfügung. Der Kunde hat ein ausschließliches Recht, die spezifische Hardware im Rahmen des Abonnements zu nutzen. Die Hardware gehört Cordulus, und der Kunde erhält nur das Recht, sie im Rahmen des Abonnements zu nutzen.

6. Die Nutzung der Anwendung durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Zugriff auf die Anwendung zu gewähren, wenn ein solcher nicht Teil des Geschäftsbetriebs des Kunden ist. Der Kunde ist für jede Verwendung oder jeden Missbrauch seiner Zugangsdaten verantwortlich. Der Kunde garantiert und ist für jede (missbräuchliche) Verwendung seiner Login-Daten verantwortlich.

6.2 Wenn das Abonnement für mehrere Konten gilt, ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Konten für Dritte einzurichten, die direkt mit dem Geschäftsbetrieb des Kunden zusammenarbeiten.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus den AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

6.4 Die Anwendung darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Der Kunde darf große Datenmengen aus der Anwendung nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit verkaufen, weitergeben oder auf andere Weise veröffentlichen.

7. Daten

7.1 Der Kunde ist Eigentümer und hat das uneingeschränkte Verfügungsrecht über seine eigenen Daten, die in die Anwendung eingegeben werden. Der Wiederverkäufer kann nicht garantieren, dass der Kunde seine Daten am Ende des Abonnements exportieren kann.

7.2 Analysen, Karten, von der Hardware erfasste Daten usw., die dem Kunden über die Anwendung zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum von Cordulus und werden dem Kunden zur Nutzung der Anwendung zur Verfügung gestellt. Einige der Karten und sonstigen Daten können aus externen Quellen stammen, an denen Cordulus die Rechte hat, dem Kunden diese Daten über die Anwendung zur Verfügung zu stellen.

7.3 Der Wiederverkäufer übernimmt keine Verpflichtung, die Daten des Kunden nach Beendigung des Abonnements zu speichern oder zu sichern. Der Wiederverkäufer wird sich jedoch bemühen, die Daten des Kunden bis zu 30 Tage nach Beendigung des Abonnements zu speichern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Beendigung des Abonnements die erforderlichen Auszüge aus den eigenen Daten des Kunden anzufertigen.

7.4 Cordulus ist jederzeit berechtigt, die Daten des Kunden in anonymisierter Form zur Verbesserung der Anwendung und der Produkte zu nutzen sowie die Daten zu Statistik- und Analysezwecken zu verwenden, auch beim Verkauf anonymisierter Statistiken und Daten an Dritte.

7.5 Cordulus ist berechtigt, für den Betrieb, die Entwicklung und die Aktualisierung der Anwendung, einschließlich der Speicherung der Daten des Kunden, Unterauftragnehmer einzusetzen.

8. Datensicherheit

8.1 Cordulus hat angemessene und übliche technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen gegen die vorsätzliche oder rechtswidrige Zerstörung, den Verlust oder die Beeinträchtigung der Daten des Kunden in der Anwendung sowie gegen deren Weitergabe an unbefugte Dritte oder sonstigen Missbrauch getroffen.

9. Betriebszeit

9.1 Cordulus strebt eine Betriebszeit der Anwendung von mindestens 98% an, kann dies aber nicht garantieren. Die Anwendung wird geliefert, wie sie ist und besteht, und Cordulus übernimmt keine Verantwortung für die Betriebsstabilität der Anwendung. Vorbehalten bleibt auch der Verlust oder die Verlangsamung der Datenverbindung zur Hardware, da Schäden oder Defekte an der Hardware auftreten können oder die Verbindung selbst instabil oder unterbrochen sein kann.

9.2 Geplante Unterbrechungen, einschließlich Wartungsarbeiten und Aktualisierungen, werden in erster Linie in der Zeit von 00.00-04.00 Uhr MEZ durchgeführt. Cordulus wird sich bemühen, Unterbrechungen außerhalb dieses Zeitraums mindestens 24 Stunden vorher anzukündigen. Bei Unterbrechungen außerhalb dieses Zeitraums bemüht sich Cordulus um eine Vorankündigung von mindestens 24 Stunden.

9.3. Unabhängig von 9.2 kann Cordulus mit einer sehr kurzen Frist, z.B. aus Sicherheitsgründen, gezwungen sein, den Zugriff auf die Anwendung oder bestimmte Funktionen aufgrund erforderlicher Updates usw. der Anwendung und/oder der Betriebsumgebung von Cordulus auszusetzen, um Verluste und Schäden zu vermeiden. Cordulus wird hierüber nach Möglichkeit per E-Mail informieren, einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Behinderung.

10. Hardware

10.1 Cordulus ist Eigentümer aller in den Produkten enthaltenen Hardware.

10.2 Die Hardware wird dem Kunden an die vereinbarte Adresse geliefert. Die Kosten für den Transport zum Kunden trägt Cordulus. Kosten für den Transport von Hardware vom Kunden zu Cordulus, z.B. im Zusammenhang mit der Aktualisierung, Reparatur oder dem Austausch von Hardware, trägt Cordulus. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Hardware an die Adresse des Cordulus-Hauptsitzes gesendet. Die Rücksendung der Hardware erfolgt auf Gefahr des Kunden und die Hardware muss ordnungsgemäß verpackt werden.

10.3 Einige Arten von Hardware, wie z. B. Batterien und spezielle Sensoren, haben eine begrenzte Lebensdauer. Der Wiederverkäufer ist dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann die Hardware gewartet oder aktualisiert werden muss, um die gewünschte Funktionalität zu gewährleisten. Der Wiederverkäufer sendet dem Kunden entweder per E-Mail oder in der Anwendung eine Nachricht, wenn die Hardware, die der Kunde in Verbindung mit der Anwendung besitzt, gewartet oder aktualisiert werden soll. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Ersatzteile zu ersetzen oder die Hardware gemäß den Anweisungen des Wiederverkäufers auszutauschen.  

10.4 Für den Fall, dass die Hardware während des normalen Gebrauchs beschädigt wird, muss der Kunde dies dem Reseller-Support melden. 

10.5 Für den Fall, dass die Hardware durch plötzliche Beschädigungen, z. B. Witterung, Vandalismus oder Diebstahl, beschädigt wird, ist der Kunde verpflichtet, eine Verwaltungsgebühr von 300 Euro sowie ein Jahresabonnement für das mit der Hardware verbundene Produkt gemäß den jeweils geltenden Preisen zu zahlen. Im Wiederholungsfall behält sich der Wiederverkäufer das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen. Im Falle von Schäden, die auf die Umstände des Kunden zurückzuführen sind, z. B. Kollision des Kunden oder Nichteinhaltung der Wartungsrichtlinien, ist der Wiederverkäufer berechtigt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro sowie ein Jahresabonnement für das mit der Hardware verbundene Produkt in Rechnung zu stellen. Der Wiederverkäufer sendet dann neue Hardware an den Kunden.

10.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln, sie nur bestimmungsgemäß und mit der Anwendung zu verwenden und die Hardware gemäß der mit der Hardware gelieferten oder vom Wiederverkäufer ggf. übersandten Beschreibung zu warten.

10.7 Der Wiederverkäufer erbringt für den Kunden keinen Vor-Ort-Service. Der Kunde ist verantwortlich für die Einrichtung, den Austausch von Ersatzteilen und die Fehlerbehebung gemäß den Beschreibungen, die mit der Hardware oder den späteren Updates und Richtlinien des Wiederverkäufers geliefert wurden.

11. Rechte an geistigem Eigentum

11.1 Die Anwendung und die Informationen, Analysen und Kartendaten, auf die über die Anwendung zugegriffen werden kann, sowie alle Datenbanken, die aus gesammelten Daten bestehen, sind urheberrechtlich und durch andere geistige Eigentumsrechte geschützt und gehören uneingeschränkt Cordulus oder seinen Partnern, und der Kunde erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an der Anwendung oder den zugrundeliegenden Informationen, Analysen, Kartendaten, Datenbanken usw., sondern nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser AGB.

11.2 Der Kunde wird den Wiederverkäufer über jede ihm bekannt werdende Verletzung von Schutzrechten von Cordulus informieren.

12. Übertragung von Rechten und Verpflichtungserklärungen

12.1 Der Wiederverkäufer kann seine Rechte und Verpflichtungen nach Maßgabe der AGB ohne vorherige Zustimmung auf einen Dritten übertragen.

12.2 Der Kunde kann sein Abonnement und/oder seine Rechte und Verpflichtungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf einen Dritten übertragen.

13. Haftungsausschluss

13.1 Der Wiederverkäufer stellt lediglich die Applikation inkl. Hardware und die darin enthaltenen Dienste, Analysen und Daten sind so verfügbar, wie sie sind und existieren und garantieren nicht, dass die Daten zu 100% genau oder korrekt sind. Es ist nur ein Werkzeug. Der Kunde ist für die Schlussfolgerungen und Handlungen, die er auf der Grundlage dieser Daten trifft, verantwortlich, da die Daten nur die Grundlage für Schlussfolgerungen oder Handlungen auf der Grundlage der eigenen Interpretation des Kunden bilden können. Der Wiederverkäufer geht davon aus, dass Anwendungsdaten nur von professionellen und kompetenten Personen verwendet werden. Der Antrag enthält eine Reihe von indikativen Empfehlungen. Der Kunde ist für die Handlungen verantwortlich, die er auf der Grundlage der leitenden Empfehlungen ergreift.

13.2 Der Wiederverkäufer lehnt jegliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung ab, einschließlich für Betriebsverluste, Produktionsausfälle, Folgeschäden oder andere indirekte Verluste, Datenverluste oder andere Verluste, die sich aus der Nutzung der verfügbaren Analysen, Empfehlungen und Daten durch den Kunden ergeben.

13.3 Der Wiederverkäufer lehnt auch jede Verantwortung in Bezug auf die Nutzung der Anwendung im Zusammenhang mit Entschädigungs- und Versicherungsfällen ab, wenn die Anwendung und die darin enthaltenen Dienste und Daten als Beweismittel verwendet werden.

13.4 Unabhängig von der Art des Schadens oder des Haftungsgrundes kann die Gesamthaftung des Wiederverkäufers in Bezug auf die Höhe nicht die Abonnementzahlungen des Kunden an den Wiederverkäufer für die letzten 12 Monate vor Eintritt des haftungsauslösenden Ereignisses übersteigen.

13.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch im Falle einer Produkthaftung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Die Beschränkungen gelten nicht, wenn der Wiederverkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit der Wiederverkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

14. Pflicht zur Vertraulichkeit

14.1 Der Wiederverkäufer ist zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die er über den Kunden erhält, es sei denn, diese Informationen sind öffentlich zugänglich oder der Wiederverkäufer ist gesetzlich oder gerichtlich verpflichtet, die Informationen offenzulegen.

15. Dauer und Beendigung des Abonnements

15.1 Die Abonnementlaufzeit beträgt 12 Monate, und wenn das Abonnement nicht vorher gekündigt wurde, vgl. 15.2, verlängert sich das Abonnement automatisch um eine neue Abonnementperiode. Zwischen den Parteien kann eine längere Abonnementlaufzeit oder eine längere Bindungsfrist für die erste Periode vereinbart worden sein.

15.2 Der Kunde kann sich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Abonnementzeitraums an den Kundendienst wenden, um sein Abonnement zu kündigen oder zu ändern. Der Wiederverkäufer kann das Abonnement mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Abonnementzeitraums kündigen.

15.3 Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen durch eine Partei kann die andere Partei alle Abonnements stornieren, sofern die vertragsbrüchige Partei die Situation nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch die andere Partei bereinigt.

15.4 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden gemäß Klausel 3.5 oder der Kündigung des Abonnements durch den Wiederverkäufer erstattet der Wiederverkäufer den im Voraus bezahlten Teil des nicht genutzten Teils des Abonnements so schnell wie möglich.

16. Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand

16.1 Die Bedingungen und das Rechtsverhältnis der Parteien im Allgemeinen unterliegen dänischem Recht, und alle Streitigkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit der Parteien ergeben, einschließlich der Bedingungen oder der Nutzung der Anwendungen, müssen vor dem Bezirksgericht am Sitz des Wiederverkäufers verhandelt werden.

17. Allgemeines

17.1 Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache zur Verfügung gestellt und kann auch in einer anderen Sprache verfügbar sein. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen und der zweitsprachigen Fassung hat die englische Sprachfassung Vorrang.

17.2 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs durch eine der Parteien eine weitere Ausübung derselben oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines anderen Privilegs aus.

17.3 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, werden diese Bestimmungen abgetrennt und der Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

18. E-Mail-Kommunikation

18.1 Cordulus behält sich das Recht vor, dem Kunden Nachrichtenartikel, Blog-Updates und andere Marketingmaterialien per E-Mail zuzusenden, z. B. wenn es Aktualisierungen der Anwendung, neue Produkteinführungen usw. gibt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Version 3.2. und sind ab dem 01.02.2024 gültig und ersetzen bisherige AGB.